von Fotograf Julian Pawlowski und Otica Fotografie und Film
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen Version vom Mai 2021
1 Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäfts- bedingungen gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese ausdrücklich anerkennt.
2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug können 2 % des Nettobetrages zusätzlich fällig werden.
3 Honorare
3.1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3.2 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden (Falls nicht im Vorfeld anders vereinbart).
3.3 Sind Produktionstermine auf eine bestimmte Zeitdauer vereinbart, so werden zeitliche Überschreitungen, auch bedingt durch Wartezeiten etc., mit einem Stundensatz berechnet.
4 Stornierung
Eine Stornierung oder Verschiebung vereinbarter Produktions- termine muss in Textform erfolgen. Bei Stornierung oder Verschiebung binnen zwei Wochen vor Produktionsbeginn ist 50% des vereinbarten Honorars zu zahlen, bei Stornierung oder Verschiebung binnen 24 Stunden vor Produktionsbeginn ist das gesamte Honorar fällig.
5 Reklamationen
5.1 Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung bzw. der technischen Beschaffenheit der Bilder gemacht, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung ausgeschlossen.
5.2 Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungs- und vertragsgemäß zugegangen.
6 Urheberrechte / Nutzungsrechte
6.1 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
6.2 Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welchen der Kunde angegeben hat oder welcher sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
6.3 Jede über Ziffer 6.2 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
6.4 Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus obliegt dem Kunden.
6.5 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
6.7 Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Der Urhebervermerk ist in der Form „Foto: Julian Pawlowski / Otica.de“ zu erstellen. Bei Veröffentlichung im Internet ist ein Link auf die Website des Fotografen (www.otica.de) zu setzen.
6.8 Von jeder Veröffentlichung sind dem Fotografen zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Belegexemplare dürfen vom Fotografen für die Eigenwerbung verwendet werden. Selbiges gilt für erstelltes Bildmaterial, wenn nicht im Vorfeld anders vereinbart.
6.9 Sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist, stimmt der Kunde einer Nennung als Referenz durch den Fotografen zu.
7 Haftung
7.1 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
7.2 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Die Haftung beschränkt sich auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
7.3 Mit Ablieferung der Bilddaten geht die Verantwortung für die weitere Archivierung auf den Auftraggeber über. Eine Archivierung beim Fotografen erfolgt nur, wenn ausdrücklich beauftragt und gesondert honoriert wird.
8 Vertragsstrafe, Schadensersatz
8.1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertrags- strafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
8.2 Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
8.3 Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
8.4 Durch die in Ziffer 8 vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
9. Datenhandling
9.1 Grundsätzlich werden keine Rohdaten (RAW) ausgegeben außer es wird vor Auftragserteilung in Schriftform mit dem Fotografen Julian Pawlowski vereinbart, bestätigt und entsprechend vergütet.
9.2 Datensicherung, Übermittlung und Fertigstellung wird je nach Aufwand und Zeit exklusiv berechnet und vor Auftragsbeginn festgelegt.
9.3 Bild-, Ton- und Videomaterial wird nach Abschluss des Auftrags nicht gesichert und archiviert, dies kann jedoch zusätlich in Auftrag gegeben werden und bedarf der Schriftform. Zusätzliche Kosten können dadurch entstehen. (Siehe auch 7.3)
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
10.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
10.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.